Rechtsanwalt Vogel und Rechtsanwalt Dr. Heinrich betreiben als Vertrauensanwälte/Ombudspersonen ein Hinweisgebersystem im Sinne der EU-Hinweisgeber Richtlinie. Sie sind von unterschiedlichen Unternehmen damit betraut, Hinweise zu rechtlichen Verstößen, insbesondere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, innerhalb des Unternehmens entgegenzunehmen und abzuklären.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.vogel-heinrich.eu.